Wir sind nach § 71 Abs. 1a SGB XI ein von den Pflegekassen zugelassener Betreuungsdienst. Damit können Sie unserer Leistungen im Wege der Ausnutzung des Entlastungsbetrages, der Pflegesachleistungen und der Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abrechnen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.